E-Rechnung mit ELO empfangen und verarbeiten

Mit unserer Out-of-the-Box Integration der DATEV E-Rechnungsplattform.

E-Rechnungen mit ELO - E-Rechnungspflicht ab 2025

Mit den Rechnungslösungen von ecm.online sind Sie optimal für die E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 vorbereitet.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle wichtigen Fakten und Informationen zu den rechtlichen Anforderungen, zeitlichen Rahmenbedingungen und technischen Standards und Abläufen bei der E-Rechnung bereit.

Was?

Wann?

Wie?

Schon heute

Mit ELO können schon heute digitale Rechnungen empfangen und verarbeitet werden. Unsere Belegerkennung liest heute bereits bei Rechnungen im ZUGFeRD oder XRechnung-Format automatisch alle Informationen aus dem Datensatz der Rechnung aus.

In Zukunft

Als ecm.online-Kundschaft können Sie Ihr ELO und die DATEV E-Rechnungsplattform mit wenigen Klicks verbinden.

Genauere Informationen dazu stellen wir voraussichtlich ab Q4 2024 zur Verfügung.

Vorteile der E-Rechnung für Sie

Die DATEV E-Rechnungsplattform

Um E-Rechnungen zu senden und zu empfangen, nutzen wir die DATEV E-Rechnungsplattform. Die E-Rechnungsplattform funktioniert dabei wie ein digitaler Briefkasten, mit dem Sie E-Rechnungen senden und empfangen können.

(Quelle: DATEV, "Die E-Rechnung wird in Deutschland und Europa zur Pflicht" vom 24.07.2024, PDF, Website.)

Zeitplan Umsetzung ecm.online

Im Folgenden informieren wir Sie über den Zeitplan der Umsetzung wichtiger neuer Funktionen für die Unterstützung von elektronischen Rechnungen in ELO von ecm.online. Bitte beachten Sie, dass sich einige der Funktionen ausschließlich an unsere Kundschaft in unserer Full-Service-Cloud sowie Hybrid-Cloud (Selfhosted auf Linux) richten. Falls Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns gern an.

  • seit Dezember 2020Unterstützung von ZUGFeRD-Rechnungen

    Seit Ende 2020 ließt unsere Belegerkennung bei ZUGFeRD-Rechnungen (PDF Datei mit Integrierter XML Datenstruktur) die XML-Daten statt der PDF-Daten aus.
  • März 2024Vorstellung der DATEV E-Rechnungsplattform für DATEV Partner

    Im März 2024 hat die DATEV Ihre Pläne für die DATEV E-Rechnungsplattform erstmalig mit Partner wie ecm.online geteilt.
  • [geplant] ab Herbst 2024E-Rechnungs Viewer for ELO

    Da E-Rechnungen in den Formaten EN16931/XRechnung lediglich ein XML-Datensatz sind, werden wir für ELO einen Viewer bereitstellen, mit dem sich solche Rechnungen Menschenlesbar anzeigen lassen.
  • [geplant] ab Herbst 2024Unterstützung von XRechnungen in der Belegerkennung

    Zeitgleich mit dem neuen E-Rechnungs Viewer for ELO werden wir auch unsere Belegerkennung anpassen, sodass diese XRechnungen auslesen und als Belegerkennungsdaten bereitstellen kann.
  • [geplant] Winter 2024/2025DATEV E-Rechnungsplattform für Entwickler

    Die DATEV hat angekündigt Partner und Entwicklern ab Ende 2024 / Anfang 2025 Zugang zu den DATEV E-Rechnungsplattform API-Schnittstellen und Dokumentation zu gewähren. Ab diesem Zeitpunkt kann ecm.online mit der Entwicklung einer ELO-DATEV-E-Rechnungsplattform starten.
  • [geplant] Frühjahr 2025Empfang von E-Rechnungen direkt in ELO

    Über die DATEV E-Rechnungsplattform Integration werden E-Rechnungen direkt in Ihr ELO übertragen – so wie Sie das heute schon von unserem E-Mail Rechnungsimporter kennen.

FAQ

1Welche Rechnungsarten werden unterstützt?
Alle unsere ELO Standard-Rechnungslösungen sind ausschließlich für Eingangsrechnungen ausgelegt, also Rechnungen die Sie von Lieferunternehmen erhalten. Mit unseren ELO Lösungen können Sie alle Anforderungen für die Verarbeitung von elektronischen Eingangsrechnungen abbilden. Für Ihre Ausgangsrechnung wenden Sie sich bitte an den Softwareanbieter, mit dem Sie Ihre Rechnungen erzeugen. Für individuelle Lösungen für Ihre Ausgangsrechnungen kontaktieren Sie uns gern.
2Wie kann ich meine elektronischen Ausgangsrechnungen in ELO archivieren?

Wir bieten heute schon verschiedene Möglichkeiten Ausgangsrechnungen in ELO zu importieren:

  • Elektronische Ausgangsrechnungen können ohne Anpassungen automatisch in ELO importiert werden - zum HELPCENTER
  • Ausgangsrechnungen von easybill können über unsere easybill-Schnittstelle automatisch importiert und abgelegt werden - zum HELPCENTER
  • Andere PDF-Dokumente können per ELO XML Importer importiert werden - zum HELPCENTER
3Welche elektronischen Rechnungsformate werden heute schon unterstützt?

ecm.online unterstützt seit 2020 verschiedene elektronische Rechnungsformate Out-of-the-Box:

  • ZUGFeRD 1.0, 2.0 und 2.1
  • XRechnung eingebettet in PDF mit der Kennung urn:cen.eu:en16931:2017
4Wie funktioniert die Steuermeldung an die Finanzbehörden zur Bekämpfung von Steuerbetrug in der EU?
Der auf EU-Ebene beschlossene Vorschlag sieht vor, dass ausgehende E-Rechnungen im EN16931 Standard innerhalb von 10 Kalendertagen gleichzeitig an den Empfänger/Lieferunternehmen und die Finanzbehörden/Staat erfolgen. In einigen EU-Ländern z.B. Italien existiert derzeit noch eine andere Regelung, die auf den neuen EU-Standard angeglichen werden soll (bis spätestens 2030). Alle EU-Staaten müssen die EU-Regeln und Standards parallel zu den eigenen Regeln und Standards erlauben.
5Entfällt die monatliche „Zusammenfassende Meldung“ in Zukunft?
Ja, die monatliche „Zusammenfassende Meldung“ entfällt in Zukunft, da die Finanzbehörden die entsprechenden Daten bereits vorliegen haben.
6Ab wann entfällt der „Vorrang der Papierrechnung“?
Der „Vorrang der Papierrechnung“ entfällt ab dem 01.01.2025. Alle Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen und versenden (siehe auch „Übergangsfristen“).
7Welche Übergangsfristen gelten für den Empfang von E-Rechnungen?
Keine. Alle Unternehmen müssen ohne Ausnahmen oder Übergangsfristen ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen.
8Welche Übergangsfristen gelten für das Versenden von E-Rechnungen?
01.01.2025

Versand von E-Rechnung empfohlen, Versand als PDF oder per Post weiterhin im Rahmen einer Übergangsfrist weiterhin erlaubt.

01.01.2027

Ende Übergangsfrist Versand von E-Rechnung für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von > 800 TEUR

01.01.2028

Ende Übergangsfrist Versand von E-Rechnung für alle Unternehmen.

9Welche Übergangsfristen gelten für EDI-Verfahren?
EDI-Verfahren sind bis 31.12.2027 erlaubt. Danach ist ebenfalls die Nutzung der E-Rechnung Pflicht.
10Wie können Rechnungen korrigiert werden (Stornorechnungen, Korrekturrechnungen)?
Das BMF hat für Herbst 2024 weitere Informationen im Rahmen eines „BMF-Schreiben“ angekündigt.
11Wie kann ich mich für die DATEV E-Rechnungsplattform registrieren?
Die Registrierung für die DATEV E-Rechnungsplattform ist ab sofort unter https://e-rechnungsplattform.apps.datev.de/register möglich. Für die Registrierung sind keine Voraussetzungen notwendig, jedes Unternehmen kann die Plattform nutzen. Falls Ihre Steuerberatung nicht mit DATEV arbeitet oder Sie bisher keine DATEV Software nutzen ist dies kein Problem, da die DATEV E-Rechnungsplattform unabhängig von allen Unternehmen genutzt werden kann.
12Welche Rechnungsnetzwerke werden unterstützt?
Die DATEV E-Rechnungsplattform unterstützt wichtige führende Netzwerke wie TRAFFIQX und PEPPOL. Wenn Sie eine Rechnung an einen Empfänger einer andere E-Rechnungsplattform schicken, wird diese automatisch über das passende Netzwerk zugestellt. Ebenso empfangen Sie automatisch E-Rechnungen, die über die Netzwerke an Sie geschickt werden.
13Kann ich E-Rechnungen über mein E-Mail-Postfach empfangen?
Ja, Sie können E-Rechnungen im EN16931 Standard per E-Mail empfangen; so wie Sie das bisher auch mit Ihren PDF-Rechnungen machen. Ihr Rechnungsaussteller muss dazu lediglich die Rechnung im EN16931 Standard an Ihr E-Mail-Postfach senden. Die DATEV E-Rechnungsplattform wird mit Ihrem E-Mail-Postfach verbunden, sodass die eingehenden E-Rechnungen automatisch in die DATEV E-Rechnungsplattform importiert werden.
14Kosten und Abrechnung
Für die Nutzung der DATEV E-Rechnungsplattform fallen Kosten an. Diskutiert wird derzeit eine Abrechnung nach Menge der Rechnungen. Weitere Details folgen.

Disclaimer

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf EU und nationaler Ebene, die DATEV E-Rechnungsplattform und die ELO-Integration befinden sich noch in der Konzeption und Entwicklung, daher sind Änderungen möglich. Aussagen zu Features und Funktionen können falsch sein, sich ändern oder in der finalen Version nicht zur Verfügung stehen.

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